Thema: S.K.I.L.L. (Special Force 2) EU | ||
Anmeldungsdatum: Mai 2013 Beiträge: 95 Benutzer-Bewertung: 40 positiv
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Zitat von SilverFire Zitat von Olmoody Naja, auch wenn keine eindeutige Rechtslage dazu in Deutschland vorhanden ist, verstößt es dennoch gegen die AGB und die EULA der Spiele. Also würde dies als ein Vertragsbruch gelten und kann dann schon ziemlich teuer werden... Nah, müsste man dann extra verklagen, höchstens zivilrechtlich, dürfte in deutschland sehr schwierig werden, deswegen steht in den AGBs meist auch nur, dass se sich das recht vorbehalten dich vom spiel auszuschließen. |
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